Jede Behandlungseinheit dauert ca. 50-60 Minuten.
In dieser Sitzung nehmen wir uns ausreichend Zeit für die Befundaufnahme und eine gezielte Behandlung.
Die Anzahl der Behandlungseinheiten richtet sich individuell nach Lage des Befundes. Manchmal reicht eine Session, manchmal braucht es mehrere Einheiten.
Erfahrungsgemäß verhält sich die Genesungsdauer proportional zum zeitlichen Bestehen des köperlichen Anliegens.
Je kurzfristiger Du Dein akutes Anliegen angehst, desto schneller lässt es sich im Optimalfall auch wieder lösen. Eine konkrete Einschätzung geben wir Dir gerne nach unserer ersten Behandlung.
Eine vollumfängliche Behandlungseinheit erhältst Du in unserer Praxis seit dem 01.03.2024 für 105,- Euro.
Wir besitzen alle nötigen Voraussetzungen, damit Du Dir unsere osteopathische Leistung bei Deiner Krankenkasse erstatten lassen kannst.
In welcher Höhe das erfolgt, hängt von Deiner Krankenkasse ab. Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Als Mitglieder des Berufsverbandes Osteopathie e.V. (bvo) sind wir bei rund 100 Krankenkassen für Abrechnungszwecke gelistet.
Wir empfehlen Dir, Dich im Vorfeld bei Deiner Krankenkasse zu informieren, inwieweit Du Dir unsere Leistung erstatten lassen kannst. Einige Krankenkassen fordern eine formlose, schriftliche Empfehlung für Osteopathie durch einen Arzt vor Beginn der osteopathischen Therapie ein, damit die Behandlung im Anschluss erstattungsfähig ist.
... erstatten die Behandlungskosten oft anteilig.
Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich noch nicht an der Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen. In diesem Fall begleichst Du die Rechnung selbst. Des Weiteren gibt es gesetzliche Krankenkassen, die Osteopathie komplett erstatten.
Der Berufsverband Osteopathie e.V. (bvo) bietet den kostenfreien Service an, sich per Mausklick zu den Osteopathie-Erstattungsmodalitäten aller sich beteiligenden Krankenkassen weiterleiten zu lassen. Wenn Du Dich auf diesem Wege informieren möchten, klicke bitte hier.
... erstatten die osteopathische Behandlungskosten meistens komplett.
Hier kannst Du ggf. auch eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen geltend machen. Bitte informiere Dich im Vorfeld bei Deinem Versicherungsanbieter.
Weitere Informationen zur Erstattung osteopathischer Behandlungskosten und zu berufspolitischen Entwicklungen finden Sie auf Osteokompass.
Wir weisen freundlich darauf hin, dass der Rechnungsbetrag unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse in voller Höhe zu begleichen ist. Die Behandlungsvergütung findet in bar oder per Rechnung statt.